Taschengeldempfehlung - Wie viel Taschengeld ist angemessen?
Ein häufiger Streitpunkt zwischen Eltern und Kindern ist das Thema Taschengeld. Eltern sind dann oft unsicher, wie viel Taschengeld angemessen ist. Bei dieser Frage hilft die Taschengeldempfehlung des Jugendamts. Zu diesem Zweck haben das Jugendamt eine Taschengeldtabelle herausgegeben, die eine Empfehlung enthält, wie viel Taschengeld Kinder erhalten sollten. Dabei ist es grundsätzlich so, dass die Taschengeldhöhe nach dem Kindesalter gestaffelt ist.
Taschengeldempfehlung des Jugendamt
Laut Taschengeldempfehlung 2017 sollten Kinder bereits im Alter von 4 – 5 Jahren ein regelmäßiges Taschengeld von 50 Cent pro Woche erhalten. Mit zunehmenden Alter sollte das Taschengeld des Kindes dann kontinuierlich angehoben werden. Ab einem Alter von sieht die Taschengeldempfehlung des Jugendamt dann eine Anpassung des Auszahlungsrhythmus vor. Das bedeutet, das Taschengeld sollte ab diesem Zeitpunkt nicht länger wöchentlich, sondern monatlich an die Kinder ausgezahlt werden. Die Obergrenze liegt laut Taschengeldempfehlung 2017 derzeit bei 70 Euro im Alter von 18 Jahren. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass das Kind in diesem Alter noch kein eigenes Geld verdient. Die nachfolgende Taschengeldtabelle zeigt Ihnen die aktuelle Taschengeldempfehlung des Jugendamts:
Die Taschengeldempfehlung 2017
Alter des Kindes |
Taschengeldhöhe |
4 – 5 Jahre |
0,5 Euro pro Woche |
6 - 7 Jahre |
1,50 – 2 Euro pro Woche |
8 – 9 Jahre |
2 – 2,50 Euro pro Woche |
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10 – 11 Jahre |
13 – 16 Euro pro Monat |
12 – 13 Jahre |
18 – 22 Euro pro Monat |
14 – 15 Jahre |
25 – 30 Euro pro Monat |
16 – 17 Jahre |
35 – 45 Euro pro Monat |
18 Jahre |
70 Euro pro Monat |
Taschengeldkürzung nicht zur Bestrafung nutzen
Die Taschengeldempfehlung der Jugendamt kann natürlich nur eine grobe Richtschnur für Eltern sein. Falls es die finanziellen Möglichkeiten der Familie es nicht anders zulassen, ist es zwangsläufig notwendig, das Taschengeld entsprechend anzupassen. Dennoch sollten Sie in jedem Fall daran festhalten, dem Kind ein regelmäßiges Taschengeld zukommen zu lassen. Denn das ist wichtig, damit das Kind den richtigen Umgang mit Geld erlernen kann. Außerdem empfehlen wir Ihnen, eine Kürzung des Taschengelds auf keinen Fall als Bestrafung für ein Fehlverhalten des Kindes einzusetzen. Denn das würde der eigentlichen Aufgabe des Taschengeldes, den richtigen Umgang mit Geld zu erlernen, zuwiderlaufen. Ebenso wenig ist es daher empfehlenswert, das Taschengeld des Kindes kurzfristig als Belohnung für ein positives Verhalten anzuheben.
Was muss vom Taschengeld bezahlt werden?
Die Taschengeldempfehlung des Jugendamts gibt nur darüber Auskunft, wie hoch das Taschengeld in welchem Alter sein sollte. Es bleibt aber immer noch die Frage, was die Kinder von diesem Geld alles bezahlen sollen. Unsere Empfehlung diesbezüglich lautet, Kinder sollten von ihrem Taschengeld in erster Linie ihre individuellen Wünsche wie Spielzeug und Süßigkeiten oder Freizeitaktivitäten wie beispielsweise einen Kinobesuch bezahlen. Alltägliche Ausgaben wie beispielsweise für Schulsachen sollten hingegen von den Eltern übernommen werden. Denn sonst besteht immer das Risiko, dass die Kinder am falschen Ende sparen wollen. Was Kinder von Ihrem Geld auch ohne Einverständnis der Eltern kaufen dürfen, wird übrigens vom Taschengeldparagraph nach § 110 BGB geregelt.