Taschengeld im FSJ / freiwilliges soziales Jahr

Taschengeld im FSJViele junge Menschen wollen sich, bevor sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen, erst einmal sozial engagieren. In diesem Fall bietet sich ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ) an. Das freiwillige soziale Jahr ist ein Angebot für junge Leute zwischen 16 und 26 Jahren. Da es sich beim FSJ um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, bekommt man dieses im Gegensatz zu einer Ausbildung aber nicht bezahlt. Allerdings muss der Freiwillige im FSJ dennoch nicht ganz auf Geld verzichten. Er bekommt zumindest ein Taschengeld im FSJ.

Freiwillige haben Anspruch auf Taschengeld im FSJ

Wer ein FSJ macht, bekommt zwar kein Gehalt, dafür hat er aber zumindest Anspruch auf Taschengeld. Es gibt aber keine gesetzlichen Vorgaben, wie Taschengeld die Einrichtung dem Freiwilligen mindestens zahlen muss. Über die Höhe des Taschengelds darf die Einrichtung weitgehend eigenständig entscheiden. Es gibt lediglich eine gesetzlich festgelegte Obergrenze, wie viel Taschengeld im FSJ maximal gezahlt werden darf. Demnach darf das Taschengeld im FSJ nicht höher sein als sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung (Paragraph 159 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch).

Im Durchschnitt wird in Deutschland beim freiwilligen sozialen Jahr ein Taschengeld in Höhe von 150 Euro im Monat gezahlt. Es gibt aber auch noch eine gute Nachricht zum Taschengeld im FSJ. Der Gesetzgeber hat im Juni 2013 eine Neuregelung beschlossen, wonach das Taschengeld im freiwilligen sozialen Jahr rückwirkend zum 1. Januar 2013 steuerfrei gestellt wird.

Kostenfreie Unterkunft und Verpflegung für Freiwillige

Die Freiwilligen im FSJ müssen zwar mit einem vergleichsweise geringen Taschengeld auskommen, dafür haben sie aber auch weniger Ausgaben. Denn die Freiwilligen haben Anspruch auf kostenfreie Unterkunft und Verpflegung durch die Einrichtung. Die Mehrzahl der Einrichtungen bietet diese Leistungen auch an, jedoch nicht alle Einrichtungen. Wenn die Einrichtung Unterkunft oder Verpflegung nicht unentgeltlich anbieten kann, besteht stattdessen die Möglichkeit, dass der Anspruch des Freiwilligen mit einer Geldersatzleistung abgegolten wird.

Außerdem stellen viele Einrichtungen den Freiwilligen auch kostenlose Arbeitskleidung zur Verfügung. Während das Taschengeld im FSJ steuerfrei ist, gehören Geldwerte Sachleistungen wie kostenfreie Unterkunft oder Verpflegung aber zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sind somit voll steuerpflichtig. In der Mehrzahl der Fälle dürften diese Einkünfte jedoch unterhalb der steuerlichen Freibeträge liegen, mit der Konsequenz, dass auch die Sachbezüge am Ende steuerfrei bleiben.

Versicherungen im freiwilligen sozialen Jahr

Die Freiwilligen im FSJ, sparen aber nicht nur durch die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung, sondern auch bei den Beiträgen für die Sozialversicherungen. Wer ein freiwilliges soziales Jahr macht, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Der Freiwillige muss die Beiträge für die Krankenversicherung aber nicht aus der eigenen Tasche zahlen. Die Einrichtung, bei der der Freiwillige ehrenamtlich tätig ist, muss die kompletten Beiträge für die Krankenversicherung, also sowohl den Arbeitgeberanteil als auch den Arbeitnehmeranteil, tragen. Darüber hinaus sind die Freiwilligen während ihres freiwilligen sozialen Jahres auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung sowie der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Damit sind die Freiwilligen im FSJ versicherungstechnisch mit einem Auszubildenen nahezu gleichgestellt.

Kindergeld im FSJ

Die Teilnahme an einem freiwilligen sozialen Jahr hat auch Auswirkungen auf das Kindergeld. Bei Freiwilligen unter 18 Jahren, die noch nicht volljährig sind, läuft das Kindergeld ganz normal weiter wie gewohnt. Aber auch Volljährige, die ein freiwilliges soziales Jahr machen, bekommen weiterhin Kindergeld solange sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.