Kindergeld Höhe 2020 – Wie viel Kindergeld gibt es?

Kindergeld Höhe

Die Höhe des Kindergelds in Deutschland hängt nicht vom Einkommen der Eltern ab. Dennoch erhalten nicht alle Eltern gleich viel Kindergeld. Denn die Kindergeld Höhe richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie. Dabei gilt der Grundsatz: je mehr Kinder, desto höher das monatliche Kindergeld. Das Kindergeld wird grundsätzlich monatlich ausgezahlt. Doch wie viel Kindergeld gibt es dann pro Monat? Wenn Eltern wissen wollen, wie viel Kindergeld ihnen pro Monat zusteht, können sie die Kindergeld Höhe aus der Kindergeldtabelle entnehmen. Die aktuelle Kindergeldtabelle für das Jahr 2020 haben wir nachfolgend für Sie zur Ansicht bereitgestellt. Daraus können Sie die Höhe des Kindergelds für das jeweilige Kind des ganz einfach ablesen.

Die aktuelle Kindergeldtabelle – Kindergeld Höhe 2020

Anzahl der Kinder

Kindergeld Höhe ab 1. Juli 2019

Kindergeld Höhe bis 1. Juli 2019

1. Kind

204 Euro

194 Euro

2. Kind

204 Euro

194 Euro

3. Kind

210 Euro

200 Euro

4. Kind

235 Euro

225 Euro

Jedes weitere Kind

235 Euro

225 Euro

 

Wie sich aus Kindergeldtabelle erkennen lässt, liegt die Höhe des Kindergelds für das erste Kind und das zweite Kind derzeit bei 204 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind erhöht sich das Kindergeld dann auf 210 Euro monatlich. Für das vierte Kind der Familie liegt die Kindergeld Höhe dann bei 235 Euro. Denselben Betrag gibt es dann auch für jedes weitere Kind in der Familie.

Rechenbeispiel:

Eine Familie besteht aus fünf Personen. Mutter, Vater und drei Kindern, die allesamt noch unter 18 Jahren sind. In diesem Fall erhält die Familie jeden Monat insgesamt Kindergeld in Höhe von 618 Euro (204 Euro + 204 Euro + 210 Euro). Falls die Familie noch ein weiteres kindergeldberechtigtes Kind hätte, bekäme die Familie mit vier Kindern sogar jeden Monat 853 Euro (204 Euro + 204 Euro + 210 Euro + 235 Euro) Kindergeld.

Erhöhung des Kindergeld zum 1. Juli 2019

Die Kindergeld Höhe hat sich das letzte Mal zum 1. Juli 2019 geändert. Denn pünktlich zum Start des 2. Halbjahres 2019 trat eine von der Bundesregierung beschlossene Kindergelderhöhung in Kraft. Die Höhe des Kindergeld wurde zu diesem Zeitpunkt um 10 Euro für jedes Kind angehoben. Vor der Kindergelderhöhung gab es demnach im im ersten Halbjahr 2019 für das erste und zweite Kind noch jeweils 194 Euro monatlich. Die Kindergeld Höhe für das dritte Kind lag zuvor bei 200 Euro pro Monat. Ab dem vierten Kind erhielten Eltern vormals Kindergeld in Höhe von 2225 Euro monatlich. Denselben Betrag gab es auch für jedes weitere Kind. Die nachfolgende Kindergeldtabelle stellt die Kindergeld Höhe vor und nach dem 1. Juli 2019 gegenüber.

Anzahl der Kinder

Kindergeld Höhe ab 1. Juli 2019

Kindergeld Höhe bis 1. Juli 2019

1. Kind

204 Euro

194 Euro

2. Kind

204 Euro

194 Euro

3. Kind

210 Euro

200 Euro

4. Kind

235 Euro

225 Euro

Jedes weitere Kind

235 Euro

225 Euro

 

Höhe des Kinderfreibetrags 2020

Als Alternative zum Kindergeld gibt es auch noch den Kinderfreibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG. Anders als beim Kindergeld spielt es für die Höhe des Kinderfreibetrags keine Rolle, wie viele Kinder in einer Familie leben. Im Jahr 2020 liegt der Kinderfreibetrag aktuell bei einer Höhe von 7.812 Euro jährlich pro Kind für beide Elternteile. Sollten die Eltern getrennt leben, wird für beide Elternteile jeweils der Kinderfreibetrag in halber Höhe angesetzt. Der Kinderfreibetrag wurde zuletzt zum Anfang des Jahres 2020 erhöht. Vorher lag der Kinderfreibetrag bei einer Höhe von 7.620 Euro pro Kind.

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen wird und somit dafür sorgt, dass die Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Wenn der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen wird, kann aber nicht gleichzeitig Kindergeld bezogen werden. Denn das eine schließt das andere immer aus. Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für den jeweiligen Steuerpflichtigen die günstigere Wahl ist, ermittelt das Finanzamt ein Rahmen einer Günstigerprüfung automatisch.

Wann gibt es Kindergeld?

Die Frage nach der Kindergeld Höhe haben wir zuvor mittels der Kindergeldtabelle 2020 beantworten können. Nun stellt sich aber noch die Frage, wann und wie lange gibt es Kindergeld für Eltern. Der Kindergeldanspruch beginnt mit der Geburt des Kindes und beseht bei Eltern, die mit ihren Kindern in Deutschland leben bis zum 18. Geburtstag ohne weitere Bedingungen. Auch nach dem 18. Geburtstag können Eltern noch weiter Kindergeld bekommen. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen zusätzlich erfüllt sein.

Sollte das volljährige Kind arbeitslos sein und bei der Agentur für Arbeit als Arbeitsuchender gemeldet ist, erhalten die Eltern weiterhin Kindergeld, solange das Kind das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Noch länger haben Eltern die Chance, Kindergeld zu erhalten, wenn ihr Kind eine Ausbildung macht oder ein Studium absolviert. Wenn ein volljähriges Kind eine Ausbildung macht oder studiert, können die Eltern bis maximal zum 25. Geburtstag des Kindes weiterhin Kindergeld beziehen. Bei einer Erstausbildung oder einem Erststudium erhalten Eltern sogar unabhängig davon Elterngeld, ob das Kind nebenbei noch arbeitet und wie hoch seine Einkünfte sind. Bei einem Zweitstudium oder eine Zweitausbildung sieht die Sache etwas aus. Sollte das Kind dann zusätzlich zur Ausbildung oder Studium mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, wird die Kindergeldzahlung an die Eltern eingestellt.

Auch bei Kindern unter 25. Jahren, die sich aktuell auf der Suche nach einem Studienplatz oder einem Ausbildungsplatz befinden, gibt es für die Eltern weiterhin Kindergeld. Wichtig ist aber, das sich das Kind in dieser Zeit auch ernsthaft darum bemüht, einen Studienplatz oder Ausbildungsplatz zu bekommen, sonst kann die Familienkasse die Kindergeldzahlung einstellen, wie ein aktuelles Urteil des BFH zeigt (BFH, Urteil vom 26. August 2014, XI R 14/12). Kindergeld gibt es darüber hinaus auch für Eltern, wenn ihr Nachwuchs noch unter 25. Jahren ist und ein freiwilliges soziales Jahr macht.

Kindergeld bei Kindern über 25 Jahren

Im Regelfall endet der Kindergeldanspruch, wenn das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig von seiner aktuellen Tätigkeit. In einem Ausnahmefall wird das Kindergeld aber sogar noch weitergezahlt, wenn das Kind bereits über 25 Jahre alt ist. Dies ist der Fall, wenn das Kind aufgrund einer schwerwiegenden Behinderung nicht selbst in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Allerdings muss die Behinderung des Kindes bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgetreten sein, um den Anspruch auf Kindergeld aufrechtzuerhalten.