Taschengeldtabelle 2020 - Wie hoch sollte das Taschengeld sein?

TaschengeldtabelleWenn Sie wissen wollen, wie hoch das Taschengeld sein sollte, lohnt es sich einen Blick auf die aktuelle Taschengeldtabelle 2020 zu werfen. Eines der häufigsten Streitthemen zwischen Eltern und Kindern ist die Frage, wie hoch das Taschengeld sein sollte. Einen guten Anhaltspunkt für diesbezüglich unsichere Eltern liefert die Taschengeldtabelle. Die Taschengeldtabelle 2020 enthält eine Empfehlung zur optimalen Taschengeldhöhe. Dabei hängt die Taschengeldhöhe immer vom Alter des Kindes ab.

 

Altersabhängige Empfehlung zur Taschengeldhöhe

Die Werte der Taschengeldtabelle 2018 beruhen auf einer Empfehlung des Jugendamtes. Angefangen bei einem Taschengeld in Höhe von 50 Cent pro Woche für Kindern im Alter von vier bis fünf Jahren bis hin zu 70 Euro monatlich für 18-Jährige. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass diese noch kein eigenes Einkommen haben. Beachten Sie, dass laut Taschengeldtabelle des Jugendamts das Taschengeld bis zum Alter von 9. Jahren in einem wöchentlichem Rhythmus an das Kind ausgezahlt werden sollte. Ab dem 10. Lebensjahr sollte die Auszahlung des Taschengelds dann auf einen monatlichen Rhythmus umgestellt werden.

Aktuelle Taschengeldtabelle 2020

Kindesalter

 Taschengeld

4 – 5 Jahre

0,5 Euro pro Woche

6 - 7 Jahre

1,50 – 2 Euro pro Woche

8 – 9 Jahre

2 – 2,50 Euro pro Woche

 

 

10 – 11 Jahre

13 – 16 Euro pro Monat

12 – 13 Jahre

18 – 22 Euro pro Monat

14 – 15 Jahre

25 – 30 Euro pro Monat

16 – 17 Jahre

35 – 45 Euro pro Monat

18 Jahre

70 Euro pro Monat

Eltern sollten die Empfehlung der Taschengeldtabelle, wie hoch das Taschengeld sein sollte, aber nicht als in Stein gemeißelt ansehen, sondern eher als grobe Richtschnur für die Festsetzung der Taschengeldhöhe betrachten. Wenn die finanzielle Situation der Familie es nicht anders zulässt, muss schließlich zwangsläufig von den Werten der Taschengelstabelle 2018 abgewichen werden. In diesem Fall sollten Eltern mit ihren Sprösslingen möglichst offen über das Thema Geld sprechen.

Schulsachen sollten nicht vom Taschengeld bezahlt werden müssen

Einen Fehler dürfen Eltern auf keinen Fall machen. Das Taschengeld darf nicht als Bestrafung für ein Fehlverhalten des Kindes eingesetzt werden. Denn das widerspricht der eigentlichen Aufgabe des Taschengeldes, den Kindern den richtigen Umgang mit Geld zu vermitteln. Darüber hinaus ist es wichtig genau festzulegen, was die Kinder von ihrem Taschengeld bezahlen müssen. Empfehlenswert ist es, wenn Eltern trotz Taschengeld weiterhin alltäglich Ausgaben wie Schulsachen bezahlen, damit die Kinder nicht auf die Idee kommen, am falschen Ende zu sparen.

Taschengeldtabelle und Taschengeldparagraph

Der Taschengeldparagraph in § 110 BGB besagt, dass Kinder auch ohne Zustimmung der Eltern Sachen einkaufen können, solange sich der Einkauf preislich im Rahmen des Taschengeldes bewegt. Der Taschengeldparagraph macht jedoch keine konkreten Angaben zur Taschengeldhöhe. Wer wissen will, wie viel Taschengeld in welchem Alter als angemessen anzusehen, muss daher auf die Taschengeldtabelle zurückgreifen.